Bei guten Wetterbedingungen kann auch im Winter gerudert werden. Dann sind allerdings bestimmte Richtlinien und Sicherheitshinweise zu berücksichtigen, und es darf nur die definierte Winterruderstrecke zwischen der Herrschinger Bucht (HSC) und dem Froschgartl gerudert werden:
Besondere Sicherheitsvorkehrungen
Für die Zeit vom 1. November bis 31. März und in der übrigen Jahreszeit bei Wassertemperaturen von 10° C gilt die Richtlinie für das Rudern im Winter und bei kaltem Wasser.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- Bei Wassertemperaturen < 10 Grad Celsius gilt eine Rettungswestenpflicht
- Das Rudern ist bei <10 Grad Celsius nur in den zugelassenen Booten erlaubt
- Ruderer sollten nur in gesundem Zustand rudern
- Für die Wassertemperatur gilt die Anzeige der Meßstelle Stegen
- Bei Lufttemperaturen von Null Grad und darunter darf nicht gerudert werden.
- Im Übrigen ist sicherzustellen, dass Boote und Material eisfrei gelagert werden (Eis an Booten nicht abreiben).
Vogelschutz
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- Gemäß einer Vereinbarung mit der Regierung von Oberbayern ist vom 1. November bis zum 31. März als Ruderstrecke ausschließlich der Abschnitt zwischen dem Kiosk Froschgartl (im Süden) und dem Eingang zur Herrschinger Bucht (Höhe HSC) freigegeben.
- Es ist ein Abstand zum Ostufer von 200 m +/- 50m einzuhalten.
- Vogelansammlungen sind rechtzeitig weiträumig zu umfahren.
- An den Vogelzähltagen (der 2. Samstag im Monat) ist Rudern erst ab 14 Uhr gestattet.
Vogelzähltage = eingeschränkter Ruderbetrieb
Wenn Vogelzählungen durchgeführt werden, dürfen die Vögel nicht gestört und aufgeschreckt werden.
Daher ist der Ruderbetrieb an folgenden Tagen, an denen die Vogelzählungen stattfinden, erst ab 14 Uhr erlaubt:
11. November 2023
16. Dezember 2023
13. Januar 2024
17. Februar 2024
16. März 2024
13. April 2024