Wie werde ich Mitglied in der Abteilung Wassersport des TSV Herrsching e.V.?
Wir freuen uns, wenn Sie als Gast zu uns kommen und schnuppern. Wer längerfristig bei uns segeln oder rudern möchte, darf bei uns Mitglied werden.
Hierfür finden Sie im Folgenden alle Informationen und Downloads.
Aufnahmeantrag
Vielen Dank für das Interesse an unserem Verein.
Den Aufnahmeantrag können Sie hier herunterladen:
als PDF-Datei
Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
Euro pro Person/Jahr | Erwachsene | Ehremitglieder | Passive | Jugendliche | Kinder |
---|---|---|---|---|---|
Abteilungsumlage | 180,00€ | - | 60,00€ | 90,00€ | 30,00€ |
Aufnahmegebühr | 250,00€ | - | - | 50,00€ | - |
Ersatzgebühr Arbeitsstunden pro Stunde | 20,00€ | - | - | 20,00€ | - |
Abteilungsdienst Ersatzgebühr | 120,00€ | - | - | 120,00€ | - |
Details finden Sie in der Umlagen- und Gebührenordnung.
Kursgebühren
Kursgebühren werden individuell festgelegt.
Kurskarten (Ausbildungskurse) sind max. 6 Wochen gültig. Diese Gebühr wird bei Eintritt in die Abteilung im laufenden Kalenderjahr auf die Aufnahmegebühr angerechnet.
Gastgebühren
Die Gastgebühren betragen für erwachsene und jugendliche Nichtmitglieder bei Teilnahme am Sportbetrieb:
Art | Gebühr |
---|---|
Bootsgebühr bei Nutzung vereinseigener Boote pro Person und Tag | 4,00 € |
Bootsgebühr bei Nutzung privater Boote | 0,00 € |
Teilnahmegebühr incl. Versicherung für Nichtmitglieder p.P. und Tag | 3,00 € |
für Kinder (Nichtmitglied) bei Teilnahme am Sportbetrieb Teilnahmegebühr incl. Versicherung | 1,50 € |
Alle Teilnahmegebühren entfallen für Mitglieder des DSV, DRV und TSV Herrsching e.V.
Wie sieht die Pflichtarbeitsstunden-Regelung aus?
Jedes aktive Mitglied (ausgenommen Kinder, Ehrenmitglieder, Trainer und Bootswarte, Mitglieder älter 70 Jahre) hat neben der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages auch pro Jahr 10 Arbeitsstunden zu leisten im Eintrittsjahr mindestens 5). Bei nicht geleistetem Abteilungsdienst wird die Ersatzgebühr in Höhe von bis zu € 120 berechnet. Für einen geleisteten Abteilungsdienst werden die jeweils geleisteten Stunden angerechnet.
Die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden und des Abteilungsdienstes erfolgt durch das Mitglied selbst im „Segler-PC“. Die Eintragung erhält ihre Gültigkeit nach Bestätigung durch ein Mitglied der Abteilungsleitung.
Details finden Sie in der Umlagen- und Gebührenordnung.
Liegeplatzgebühren
1. Bei Zuweisung eines Liegeplatzes für ein Segelboot oder einer Boje ist eine einmalige Gebühr in Höhe von € 350 fällig.
2. Für einen SUP und Opti-Platz ermäßigt sich diese Gebühr auf € 50.
3. Bei Zuweisung eines Liegeplatzes für einen Trailer wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
Wird ein Boot in einem Jahr nicht mindestens 3 mal benutzt, doppelt sich die letztjährige Liegeplatzgebühr im Folgejahr. Ausnahme im Härtefall nach Antrag.
Art | Preis |
---|---|
Liegeplatz A: 0 bis | 45,00 € |
Liegeplatz B: 5 bis | 90,00 € |
Liegeplatz C: > 10m2 | 135,00 € |
Boje | 750,00 € |
Trailer Stellplatz* | 75,00 € |
Winterstellplatz | 150,00 € |
* Beitragsfrei für Segler, die mind. 3 auswärtige Bootsklassen-Ranglisten-Regatten im Jahr segeln.
Liegeplatzgebühren werden im Eintrittsjahr quartalsmäßig abgerechnet, danach jährlich. Bei Austritt werden keine Liegeplatzgebühren erstattet. Hinzu kommen die Beiträge für den TSV-Hauptverein (s. Beitrittserklärung).
Details finden Sie in der Umlagen- und Gebührenordnung.
Betriebsordnung
Für einen geordneten Ruder- und Segelbetrieb und vor allem für ein kameradschaftliches, reibungsloses und materialschonendes Miteinander und eine sichere Sportausübung zu haben wir für die TSV Herrsching Wassersparte eine Betriebsordnung.
Es liegt in der Verantwortung jedes Mitgliedes, diese Regelungen zu beachten.
Siehe Betriebsordnung als PDF.