Ruderlevel

Berechtigungen für die Nutzung der Ruderboote

Die Berechtigung am Sportbetrieb teilzunehmen und verschiedene Bootsklassen zu nutzen richtet sich nach dem Stand der individuellen Ausbildung und Ruderpraxis.

Es gelten folgende Berechtigungsstufen:

Level KürzelLevelBerechtigung
AAnfängerRudern nur mit Ausbilder (Ausnahme s. unten)
AFAnfänger mit FreischreibungMitrudern im Gigboot sowie Andechs, Lochchwab,Thor
Rsolide RudertechnikGigboot, auch Bootsführer, Mitrudern im Rennboot
R+umfassende RudertechnikRennboot, Gigboot, Bootsführer

In „A“ eingestufte können nach Zustimmung der Übungsleiter im Gigboot mitrudern, wenn wenigstens ein „R“-Eingestufter an Bord ist.

Eine „höhere“ Einstufung ist an den Nachweis entsprechender Fähigkeiten und an die Bestätigung durch den Spartenleiter Rudern (im Einvernehmen mit den Übungsleitern) gebunden.

Diese Regeln gelten nicht für angesetztes Trainingsrudern unter Aufsicht der Übungsleiter.

Freiruder-Prüfung

Sicherheit wird großgeschrieben. Bei der so genannten Freiruder-Prüfung zeigt der Anfänger auf dem See, dass er das Boot auf Schlag wie am Steuer sicher beherrscht und über die wichtigsten Kenntnisse verfügt. Aber keine Angst: Ruderbegeisterte eignen sich das alles im Handumdrehen an. Die Rudergemeinschaft hilft!
Zum theoretischen Wissen gehören:
Bootskunde, Umgang mit Boot und Material, Steuerung und Führung von Booten, Ruderbefehle, Revierkunde, Wetterkunde, Vorfahrtsregeln, Sicherheit auf dem Wasser und Rudertechnik.
In der praktischen Prüfung soll gezeigt werden, dass die Abläufe für den gemeinschaftlichen Ruderbetrieb bekannt sind. Auf dem Wasser wird – in der Regel im Doppelzweier – gemäß Aufgabenstellung des Spartenleiters Rudern und der Trainer gerudert. Im Doppelvierer zeigen die Freiruder-Kandidaten, dass sie das Steuern und Kommandieren des Vierers beherrschen, insbesondere beim Ablegen, Anlegen, Wenden, Stoppen und Rückwärtsrudern.
Die nächsten Freiruder-Prüfungen werden in 2023 durchgeführt.
Infos bei Kaati (kaati@tsvh-wassersport.de)